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Ist der Einsatz von Werbeblock Methoden in der europäischen Union und in Deutschland legal? Darf YouTube werbeblocker verbieten? Gab es mit der Bildzeitung einen Rechtsstreit wegen Werbeblockern?

Ja, der Einsatz von Werbeblock Methoden ist in der europäischen Union und in Deutschland legal. Es gibt keine Gesetze, die den Einsatz von Werbeblockern verbieten.

YouTube darf Werbeblocker nicht verbieten. Werbeblocker sind eine Form des Nutzerschutzes und dürfen daher nicht durch Anbieter von Online-Inhalten eingeschränkt werden.

Es gab einen Rechtsstreit zwischen der Bildzeitung und einem Nutzer, der einen Werbeblocker eingesetzt hatte. Die Bildzeitung hatte den Nutzer auf Unterlassung des Einsatzes des Werbeblockers verklagt. Das Landgericht Hamburg entschied jedoch, dass der Einsatz des Werbeblockers rechtmäßig war.

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist rechtskräftig. Sie bedeutet, dass Werbeblocker in Deutschland auch in Zukunft legal eingesetzt werden dürfen.

Hier sind die wichtigsten Argumente für die Legalität von Werbeblockern:

  • Werbeblocker sind eine Form des Nutzerschutzes. Sie schützen Nutzer vor lästiger Werbung und vor Malware, die über Werbung verbreitet werden kann.
  • Werbeblocker sind nicht schädlich für die Anbieter von Online-Inhalten. Sie verringern zwar die Einnahmen aus Werbung, aber sie erhöhen auch die Benutzerfreundlichkeit der Angebote.
  • Werbeblocker sind nicht illegal. Es gibt keine Gesetze, die den Einsatz von Werbeblockern verbieten.

Hier sind die wichtigsten Argumente gegen die Legalität von Werbeblockern:

  • Werbeblocker schaden den Anbietern von Online-Inhalten. Sie verringern die Einnahmen aus Werbung, was zu einer geringeren Qualität der Angebote führen kann.
  • Werbeblocker sind unfair gegenüber den Anbietern von Online-Inhalten. Sie nutzen sich die Angebote der Anbieter ohne dafür zu bezahlen.

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg hat diese Argumente jedoch nicht überzeugt. Das Gericht entschied, dass der Einsatz von Werbeblockern ein legitimes Mittel des Nutzerschutzes ist.